{'de': 'Informationspolitik'}
Am 1. Mai 2008 ist in Deutschland das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten, eine überarbeitete Version am 1. September 2012. Laut diesem Gesetz können Verbraucher von Behörden jederzeit Informationen zu Lebensmitteln (und anderen Produkten) anfordern – nicht nur dann, wenn gerade eine konkrete Gefahr beim Verzehr besteht.
\nDie Meinungen darüber, welche Informationen über Lebensmittel für den Kunden zu welchem Zeitpunkt relevant sind und welche nicht, gehen allerdings zwischen Wirtschaft, Behörden und Verbraucherschützern oft stark auseinander. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betreibt zum Beispiel das Portal „Lebensmittelwarnung.de”, auf dem \xa0\xa0aktuelle Warnungen aufgelistet werden. Ein ähnliches Portal gibt es auch auf EU-Ebene. Die Verbraucherzentralen und Organisationen wie Foodwatch kritisieren hingegen immer wieder, dass Warnungen zu spät ausgesprochen und die Ausmaße eines Skandals oft nicht klar kommuniziert würden. Auch auf dem Portal träfen die Informationen nur sukzessive ein. Und die Lebensmittelwirtschaft sieht durch zu umfassende Informationspflichten die eigenen Schutzinteressen bedroht.
'}Das Portal „Lebensmittelwarnung.de” der Bundesländer und des BVL.
\n\xa0
\nDas Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Verbraucherinformationsgesetz.
'}