Parallelgesellschaft
Unter „Parallelgesellschaft“ versteht man eine Gruppe, die von einer Minderheit gebildet wird und in einem Land neben der Gesellschaft der Mehrheit existiert. Dabei kann diese Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft sowohl räumlich, als auch kulturell oder sozial stattfinden. So gibt es beispielsweise Stadtviertel wie Berlin-Neukölln oder Duisburg-Marxloh, die von einer bestimmten Minderheitengruppe geprägt sind, von deren Sprache, deren Essen und Geschäften. Wenn im deutschen Kontext von „Parallelgesellschaften” die Rede ist, dann geht es oft um türkische Minderheitengruppen, oder generell um die muslimische Bevölkerung und Kultur. Oft wird der Begriff „Parallelgesellschaft“ von Zuwanderungsgegnern verwendet, die die fremde Lebensweise von Migranten kritisieren und eine totale Assimilation fordern. Das widerspricht der Idee einer multikulturellen Gesellschaft.
Es gibt aber auch Wissenschaftler, die bezweifeln, dass Parallelgesellschaften überhaupt existieren. So definierte Thomas Meyer von der Universität Dortmund „Parallelgesellschaft“ folgendermaßen: Neben Eigenschaften wie der Homogenität bezüglich Ethnie, Kultur oder Religion müssten sich die Betroffenen demnach freiwillig abschotten und für fast alle Institutionen der Mehrheitsgesellschaft Alternativen anbieten. Darunter fallen nur ganz wenige Migranten, da die meisten sich nicht komplett von der Mehrheitsgesellschaft zurückziehen können. Letztendlich kommt es darauf an, wie man den Begriff definiert. Aber eines gilt als gesichert: Die Abschottung von Minderheitsgruppen kann nur verhindert werden, wenn die Mehrheitsgesellschaft offen für eine Integration ist und genügend Möglichkeiten dafür anbietet.