{'de': 'EU Migranten'}
EU-Bürger können sich innerhalb der Mitgliedstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) frei bewegen, arbeiten und leben. Die Freizügigkeit ist im Vertrag über die Arbeitsweise der EU als Grundsatz verankert. EU-Bürgern steht es zu, hinsichtlich Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und allen anderen Sozialleistungen und Steuervorteilen so behandelt zu werden wie die Staatsangehörige des Aufnahmelandes.
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\nDie EU-Kommission wehrte sich 2014 gegen den Vorwurf von Politikern, mit der Freizügigkeit dem Sozialtourismus Vorschub zu leisten. Sie legte einen Leitfaden für die Regeln der Arbeit im EU-Ausland vor, damit sich EU-Bürger in dem komplizierten System besser zurechtfinden. Es gilt dabei folgendes Prinzip: Nur der Mitgliedstaat kann Sozialleistungen an EU-Bürger auszahlen, in dessen Staatsgebiet der Wohnsitz gemeldet ist. 2016 führte der Europäische Gerichtshof die geltende Rechtslage für EU-Bürger in Deutschland weiter aus: Der EuGH entschied, dass Deutschland EU-Ausländern für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialleistungen verwehren darf.
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\nAm 30. Juni 2017 hielten sich in Deutschland über 4 Millionen ausländische EU-Bürger auf. Die meisten von ihnen kommen aus Polen, Italien und Rumänien mit jeweils mehreren hunderttausend Menschen. Beinahe 90 Prozent der Zuwanderer sind zwischen 16 und 64 Jahre alt und damit im erwerbsfähigen Alter. Im ersten Halbjahr 2017 zogen 307.465 EU-Ausländer in die Bundesrepublik und 170.583 ausländische Unionsbürger wieder weg.
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\nInterview mit Elisabeth Scheibelhofer:
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\nGibt es bereits Erkenntnisse aus Ihrer Forschung zur Rechtslage von \xa0EU-Migranten?
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Ergreift die Politik Maßnahmen für EU-Migranten?
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