Asylsuchende
Asylsuchender ist jemand, der in einem fremden Land um Schutz bittet. Gelangt er nach Deutschland, kann er sich bei Grenzbehörden, der Polizei, Ausländerbehörden oder Aufnahmeeinrichtungen melden. Die staatlichen Behörden registrieren ihn im IT-System des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge): Sie erfassen Stammdaten wie Name, Alter und Herkunftsland, Fingerabdruck und biometrisches Passfoto. So soll ein möglichst nahtloses Asylverfahren gewährleistet werden. Derzeit dauert ein Asylverfahren laut Bundesregierung durchschnittlich sieben Monate.
Ist Deutschland nach dem Dublin-Abkommen für den Asylantrag zuständig, erhält der Asylsuchende einen Termin beim BAMF. Bei seiner Anhörung hat er die Chance, mithilfe eines Dolmetschers seine Fluchtgründe zu erläutern. Nach der Betrachtung des Einzelschicksals gibt es für das BAMF mehrere Möglichkeiten: Neben den drei Schutzformen Flüchtlingsschutz, Asylberechtigung und subsidiärer Schutz kann das Ministerium auch ein Abschiebungsverbot erteilen oder den Antrag ablehnen.
Wird ein Antrag mit einem positiven Bescheid erteilt, folgt eine Aufenthaltserlaubnis mit unterschiedlichen Bedingungen. Wird der Asylantrag abgelehnt, ist der Asylsuchende zur Ausreise verpflichtet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einmalig gegen die Entscheidung des BAMF zu klagen. Bei nicht freiwilliger Ausreise muss der Asylsuchende mit einer Abschiebung rechnen. Kann diese aufgrund rechtlicher, tatsächlicher, dringender humanitärer oder persönlicher Gründe – wie etwa einem fehlenden Pass oder gesundheitlichen Umständen – nicht erfolgen, erhält er eine Duldung auf bestimmte Zeit.
Interview mit Olaf Kleist:
Ab wann gilt eine Person politisch als „Flüchtling“?
Weitere Interviewteile mit Olaf Kleist hier.
Hier erklärt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Dublin-Abkommen.