Flüchtlingsquote
EU, Deutschland, Bayern, München – das sind Beispiele für die verschiedenen Ebenen, auf denen es die Flüchtlingsquote gibt. Die Quote ist ein Mechanismus, der für eine gerechte Verteilung aller Asylsuchender innerhalb Europas und Deutschlands sorgen soll.
Innerhalb Deutschlands werden als asylsuchend gemeldete Personen zunächst nach dem EASY-System (Erstverteilung von Asylbegehrenden) auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Dieses Quotensystem richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, der aus Steuereinnahmen (Zwei-Drittel-Anteil) und Bevölkerungszahl (Ein-Drittel-Anteil) des jeweiligen Bundeslandes jedes Jahr von der Bund-Länder-Kommission ermittelt wird.
Nordrhein-Westfalen nahm 2017 aufgrund dieser Rechnung noch vor Bayern die meisten Asylsuchenden auf, nämlich 21 Prozent, während Bremen nur knapp ein Prozent der Asylsuchenden aufnahm.
Auf EU-Ebene regelt das Dublin-Verfahren diese Verteilung. Damit ein Asylantrag in der EU im besten Fall nur einmal bearbeitet wird, legt dieses Verfahren fest, welcher Staat dafür zuständig ist. Grundsätzlich muss ein Flüchtling dort Asyl beantragen, wo er den EU-Raum zum ersten Mal betreten hat.