Grenzsicherung
Für die Grenzsicherung sind sowohl die Einzelstaaten als auch die EU zuständig. Durch das Schengener Abkommen finden Grenzkontrollen in erster Linie an der EU-Außengrenze statt; da Deutschland von europäischen Nachbarstaaten umgeben ist, übernehmen diese gemeinsam mit der EU die Grenzsicherung. Frontex ist als Agentur der EU zuständig. Bekannt ist die Agentur vor allem für ihre Einsätze im Mittelmeer. In der Kritik stand Frontex in der Vergangenheit wegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Abschiebungen in gefährliche Regionen, ohne den Einzelfall zu prüfen; dies ist nach EU-Recht nicht zulässig.
An der Grenze zwischen EU-Staaten dürfen Grenzkontrollen nur in begründeten Ausnahmefällen für 30 Tage eingeführt werden; dies kann mehrfach verlängert werden, auf maximal 2 Jahre. Momentan ist eine Verlängerung auf 3 bis 4 Jahre im Gespräch. Zuständig für die Grenzsicherung ist die Bundespolizei (früher: Bundesgrenzschutz); sie überwacht den Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Dabei arbeitet sie teilweise mit der Wasserschutzpolizei oder den Landespolizeien zusammen.
Refugees Deeply über die Rolle der EU in Sudan.