Kirche
Das Recht auf Asyl war in der Antike ein religiöses Recht: Wer sich in einem Tempel oder einer religiösen Stätte aufhielt, unterlag nicht weltlichem Recht, sondern dem Recht der Götter. Dies wurde später auf die Kirchen ausgeweitet, die den Schutzsuchenden dabei halfen, ihre Lage rechtmäßig zu klären und sich oftmals für Geflüchtete engagierten. So sind kirchliche Hilfswerke und Gemeinden in der Ersthilfe und Betreuung von Geflüchteten engagiert. Eine besondere Form des kirchlichen Engagements stellt das Kirchenasyl da. In Westberlin gewährte 1983 erstmals die Kreuzberger Heilig-Kreuz-Kirchengemeinde einer palästinensischen Familie Kirchenasyl. Dies wird staatlich nicht anerkannt – Ziel ist daher in erster Linie, den Schutzsuchenden eine gründliche Prüfung ihres Asylanspruchs beziehungsweise ihres Anspruchs auf eine Duldung durch staatliche Behörden zu ermöglichen und Öffentlichkeit zu erzeugen.