Politische Anerkennung (Prüffolge)
Die Entscheidung über einen Asylantrag setzt verschiedene Prüfungsschritte voraus: Sie betreffen die Zuständigkeit Deutschlands nach dem Dublin-Verfahren sowie die Voraussetzungen und Ausschlussgründe für einen Schutzstatus. Ist Deutschland nach Prüfung der Zuständigkeit für die Bearbeitung des Asylantrags verantwortlich, erhält der Asylsuchende bei der persönlichen Anhörung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die Chance, seine Fluchtgründe darzulegen. Nach seiner Anhörung prüft das BAMF mithilfe von Beweismitteln und Dokumenten, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine der vier Schutzformen erfüllt. Die Schutzformen sind der Flüchtlingsstatus, die Asylberechtigung, der subsidiäre Schutz und das Abschiebungsverbot. Zudem prüfen die Mitarbeiter, ob Ausschlussgründe für den Schutz vorliegen. Diese wären zum Beispiel dann gegeben, wenn der Antragsteller Kriegsverbrechen oder andere schwere Straftaten begangen hat oder eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellt.