{'de': 'Notbremse'}
Welche Lockerungen möglich sind hängt vor allem davon ab, wie schnell (oder langsam) sich das Virus ausbreitet. Dementsprechend werden Maßnahmen an die Dynamik angepasst – das gilt auch für Verschärfungen.\xa0
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\nAnfang Mai haben sich Bund und Länder auf eine Obergrenze geeinigt: 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Wird dieser Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt erreicht, sollen die Maßnahmen wieder verschärft werden. Die Vereinbarung erlaubt auch, dass die Beschränkungen nur punktuell erlassen werden – zum Beispiel an einem abgrenzbaren Ort wie einem Altenheim – und nicht für den ganzen Kreis gelten.
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\nDie Zahl selbst als auch die Konsequenzen sind umstritten: Gesundheitsexperten kritisieren, die Obergrenze sei viel zu hoch und könne eine zweite Infektionswelle nicht verhindern. Außerdem sei die Belastung für die Gesundheitsämter zu groß. Und: Ob eine Region die Obergrenze überschreitet, hängt auch davon ab wie viel getestet wird.\xa0
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\nZustimmung kommt hingegen vom Deutschen Landkreistag. Die vereinbarte “Notbremse” erlaube regional angepasste Maßnahmen.
'}Quarks argumentiert, die Obergrenze für Neu-Infektionen funktioniert nur bei einer Mindestanzahl an Corona-Tests.
'}Stand: 11. Mai 2020
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