{'de': 'Rechtsgrundlage'}
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf regionaler und Bundesebene sind einschneidend. Individuelle Freiheitsrechte werden eingeschränkt, es besteht die Pflicht Corona-Verdachtsfälle zu melden. Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht sind eingeschränkt. Reisen in Europa ist erschwert, Grenzen teilweise geschlossen. Rechte, für die in westlichen Ländern jahrhundertelang gekämpft wurde, gelten nicht mehr – zumindest zeitweilig.
\nDies geschieht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das es ermöglicht den Notstand zu verordnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der Bevölkerung angemessen sind. Im Wort “angemessen” steckt schon, dass die Reichweite von der Einschätzung durch die Entscheidungsträger abhängt.
\n§ 16 IfSG enthält eine Generalermächtigung für die zuständige Behörde, im Falle des Auftretens einer übertragbaren Krankheit alle notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren zu treffen.
\nGemäß § 25 IfSG wird das Gesundheitsamt ermächtigt, im Verdachtsfall die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit einzuleiten.
\nDie verordneten Maßnahmen treffen auf Kritik. Von Politikern, besonders jedoch von Staatsrechtlern und Datenschützern. So sollen zwar Handydaten anonym ausgewertet werden, doch ist die rechtliche Grundlage dafür dünn. Vor allem auch, weil eine Anonymisierung von Metadaten letztlich nicht hilft, um Individuen wirklich nicht zurückverfolgen zu können.
\n\xa0
\nStaatsrechtler sind angesichts des Aussetzens von Grundrechten entsetzt und in anderen Staaten, etwa Ungarn oder Israel, wird der Aufbau einer “Corona-Diktatur” befürchtet.
\n\xa0
\n\xa0
\nReihenweise haben Gerichte Maßnahmen wie etwa Sperrstunden, Beherbergungsverbot, Öffnungszeitenbeschränkungen eingebremst und für unverhältnismäßig erklärt. Kritisiert werden nun die sogenannten Allgemeinverfügungen, die es Spitzenpolitikern erlauben Maßnahmen aufgrund aktueller Sachlagen “schnell” durchzusetzen. Diese sind jedoch immer an eine nachträgliche Legitimierung durch Landtage, Bundestag und das Parlament gebunden. Das ist bislang nur in wenigen Fällen auch geschehen – die Sachlage ändert sich zu schnell.
'}Stand: 20. Oktober 2020
'}Für Updates bitte in den Newsletter eintragen:
\n\xa0
\nMailchimp ist unsere Newsletter-Marketing Tool. Wenn Du unseren Newsletter abonnierst ist dir bewusst, dass die Daten an Mailchimp gesendet werden, damit wir diesen Service anbieten können.\xa0Hier klicken, für mehr zu Mailchimps Datenschutzbestimmungen.
\n\xa0
\n