Emissionshandel
Der Ausstoß an Treibhausgasen wird zwar für jedes Land einzeln ermittelt, für das Weltklima ist es aber egal, wo Treibhausgas ausgestoßen wird. Deswegen hat das Kyoto-Protokoll drei flexible Mechanismen eingeführt, mit denen Treibhausgasemissionen verrechnet werden können. Eines davon ist der Emissionshandel. Dabei wird jedem Land eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Reduziert ein Land seine Treibhausgasemissionen stärker als im Kyoto-Protokoll vorgesehen, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von Zertifikaten an ein anderes Land verkaufen. Der Käufer kann sich diese Zertifikate als eigene Emissionsreduktion gutschreiben. Den Preis für die Zertifikate bestimmt der Markt. Der Haken an der Regelung: Wenn es ein großes Angebot an Emissionsrechten gibt, ist der Preis sehr niedrig. Das führt dazu, dass Industrieländer lieber Emissionsrechte einkaufen anstatt selbst ihre Emissionen zu reduzieren. De facto nutzt diese Regulierung also vor allem Industrieländern.
Ähnlich verhält es sich mit dem Joint-Implementation-Mechanismus: Wenn ein Industrieland in einem anderen Industrieland ein Klimaschutzprojekt durchführt oder finanziert, dann kann es sich die daraus resultierenden Emissionsminderungen in Form von Minderungszertifikaten auf sein Reduktionsziel anrechnen lassen. Joint Implementation-Projekte können einen Beitrag dazu leisten, dass Emissionsreduktionen dort zuerst durchgeführt werden, wo sie am billigsten sind. Der dritte Mechanismus, der Clean Development Mechanism (CDM), sieht dasselbe für Projekte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern vor: Wenn also ein Industrieland in einem Entwicklungsland ein Klimaprojekt durchführt, kann es sich die gesparten Emissionen („Certified Emission Reductions“) auf seinem Konto gutschreiben. Ziel des CDM ist auch, Entwicklungsländern durch Technologietransfer zu helfen, eine klimafreundliche Wirtschaft aufzubauen.
Die Zeit beschreibt ein weltweites Emissionshandelssystem.