Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung soll dazu beitragen, dass die Bundesrepublik ihre Klima- und Energieziele für 2050 erreicht. Sie legt Standardanforderungen für die Energieeffizienz eines Neubaus fest, an die sich Bauherren privater und öffentlicher Gebäude halten müssen. In der Verordnung sind Heizungs- und Klimatechnik sowie Wärmedämmung geregelt. Sie bildet die verwaltungsrechtliche Grundlage für die Gebäudesanierung.
Welche Anforderung stellt die Energieeinsparverordnung? Die Verbraucherzentrale fasst zusammen.