Subventionen
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Förderungen (Subventionen) beschlossen. Sie richten sich an Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen. Für die drei großen Energiebereiche Strom, Wärme und Verkehr gibt es jeweils zentrale Förderungen.
Strom: Die bekannteste und wichtigste Subvention ist die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisevergütungen pro Kilowattstunde, differenziert nach Energieträgern. Die Vergütung zahlt allerdings nicht der Staat, sondern die Netzbetreiber. Die werden wiederum über die sogenannte EEG-Umlage entschädigt. Die EEG-Umlage ist von allen Stromkunden zu bezahlen. Letztlich bezahlt also die Allgemeinheit den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Verkehr: Strom aus erneuerbaren Energien spielt im Verkehrskonzept der Bundesregierung eine zentrale Rolle. Laut „Regierungsprogramm Elektromobilität“ sollen bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren, bis 2030 sogar sechs Millionen, auch Hybrid-Fahrzeuge zählen dazu. Nachdem der Absatz von Elektrofahrzeugen eher stockend verläuft, gibt es seit Juli 2016 eine Prämie für den Kauf von neuen Elektroautos: 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3000 Euro für Plug-In Hybride. Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen 2011 und 2015 zugelassen wurden, sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für Zulassungen ab 2016 gibt es fünf Jahre steuerfrei. Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel oder Biogas tragen dazu bei, Treibhausgasemissionen zu verringern. 2014 machten sie 5,6 Prozent des Kraftstoffverbrauchs in Deutschland aus. Bis 2020 sollen es laut Erneuerbare-Energie-Richtlinie der EU zehn Prozent sein. Die EU fördert die Produktion von Bioethanol, das derzeit zu fünf Prozent (E5) oder zu zehn Prozent (E10) dem Benzin beigemischt wird.
Wärme: Da zwei Drittel der Heizungsanlagen in Deutschland ineffizient arbeiten, sieht die Bundesregierung hier ein großes Energieeinsparpotenzial. Mit dem Marktanreizprogamm (MAP) fördert das Bundeswirtschaftsministerium den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen. Es gibt Zuschüsse und Darlehen mit niedrigen Zinsen, die man bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen kann. Sie gelten sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten.
Übersicht über öffentliche Energie-Finanzierungshilfen für Privatleute.