{'de': 'Schengenraum'}
Grenzkontrollen abbauen und den Warenverkehr erleichtern: 1984 begannen Deutschland und Frankreich schrittweise ihre gemeinsamen Grenzen abzubauen. In demselben Jahr schlossen sich Belgien, die Niederlande und Luxemburg dem Vorhaben an. 1985 unterzeichneten sie gemeinsam das Schengener-Abkommen, das freien Personen- und Warenverkehr garantiert. In Kraft tritt das Abkommen jedoch erst nach zehn Jahren Planung und Vorbereitung: Seit März 1995 können Reisende aller Nationen ohne Kontrolle die Grenzen der Schengen-Länder passieren, zu denen inzwischen auch Spanien und Portugal gehören. Zwei Jahre später wird das Schengenabkommen zum EU-Recht und alle Mitglieder sind verpflichtet es umzusetzen. Kernbestandteile sind der schrittweise Abbau von Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen sowie eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik Dieser Schritt bestärkt das wirtschaftliche und politische Zusammenwachsen der EU.\nGrenzkontrollen dürfen neue Mitglieder nur dann aussetzen, wenn die Sicherung der EU-Außengrenzen gewährleistet werden kann — ein Aspekt, der viele Jahre später im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise relevant wird. Nur im Notfall — wenn nationale Sicherheit oder innere Ordnung gefährdet sind — soll es einem Mitgliedstaat erlaubt sein, für 30 Tage wieder Grenzkontrollen einzuführen.
\n\nHeute sind alle EU-Länder Mitglieder des Schengenraums mit Ausnahme von Zypern. Für Irland und Großbritannien gelten Sonderregeln. Als nicht EU-Mitglieder setzen die Schweiz, Norwegen und Island ebenfalls das Schengen-Abkommen um. Bulgarien, Rumänien und Kroatien gehören dem Schengenraum nur bedingt an.
'}Das Bundesministerium für Wirtschaft bietet eine interaktive Reise durch den Entstehungsprozess des Abkommens an
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