Parteien und Fraktionen
Alle fünf Jahre wählen die Bürger der Mitgliedsstaaten Vertreter nationaler Parteien als Abgeordnete in das Europäische Parlament (EP). Je nach Land stehen unterschiedliche viele Sitze zur Verfügung, für Deutschland sind es insgesamt 96. Doch die gewählten Vertreter gehen nicht als deutsche CDU oder SPD Vertreter ins Europa Parlament. Stattdessen schließen sie sich mit gleichgesinnten Abgeordneten anderer Parteien zu länderübergreifenden Fraktionen zusammen, in denen sie dann ins EP gehen. Die Multinationalität ist im EU Vertrag festgeschrieben: Um als Fraktion zu gelten, muss diese aus mindestens 20 Abgeordneten und aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedsstaaten bestehen. Derzeit setzt sich das Parlament aus sieben Fraktionen mit insgesamt 676 Abgeordneten sowie 29 fraktionslosen Abgeordneten zusammen..
In der Geschichte des Parlaments hatte noch nie eine politische Fraktion die absolute Mehrheit. Meistens ergibt sich eine Große Koalition zwischen Christ- und Sozialdemokraten; während die beiden Parteien auf nationaler Ebene eher in Opposition zueinander stehen, arbeiten sie auf europäischer Ebene fast immer zusammen.
Der Europarechtler Dr. Walter Michl über die Fraktionsbildung im EU Parlament:
https://app.kontextmaps.com/client/derkontext/476/media/default/04-Michl-05.mp4.mp4