{'de': 'Datenschutz'}
Das “Recht auf Vergessenwerden” gilt insbesondere auch im Internet. Aber: Das widerspricht dem Grundprinzip von Blockchains – denn sind Informationen erst einmal auf einen Block geschrieben, so können sie nicht mehr entfernt werden. Würden sie es doch, so wäre die Blockchain-Technologie hinfällig. Ein Kernpunkt ist die Unveränderbarkeit.
\nFreiheiten, die sich die Gesellschaften der westlichen Demokratien mühsam erkämpft haben, passen nicht mit Blockchains zusammen und zahlreiche Start-Ups mussten im Zuge der im Mai in Kraft getretenen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ihre Arbeit einstellen (oder aus Europa wegziehen).
\nWie dieses Dilemma letztlich gelöst wird, ist aktuell offen. Jedoch wird an technischen Lösungen, etwa durch anonymes Identitätsmanagement, gearbeitet. Entscheidend ist, welche Daten auf einer Blockchain gespeichert werden – sofern diese nicht personenbezogen sind und auch niemandem zugeordnet werden können, ist der Datenschutz meist gewährleistet.
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\nSophie Beaucamp im Interview über Datenschutz:
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\nWarum muss man Dinge von der Blockchain löschen können?
\n\nWie kann man Blockchain und Löschungsansprüche vereinen?
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