Rechtsrahmen (Regulierung)
Bisher gibt es keine konkreten Gesetze oder Regelungen für die Blockchain-Technologie abseits vager Forderungen nach mehr Regulierung und klareren Strategien seitens der Politik in fast jedem Land. Zudem fehlen Präzedenzfälle auf Basis derer Regulierungen erarbeitet werden könnten.
Dieses Vakuum in der rechtlichen Regulierung in Deutschland hat der Blockchain-Bundesverband zum Anlass genommen, Forderungen an die Politik zu stellen: Sie finden die aktuellen Regelungen beispielsweise im Finanzwesen unzeitgemäß und fordern eine eigene Abteilung für Kryptowährungen und digitale Wertpapiere in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN). Die hat bisher lediglich einen Spezialisten dafür. Außerdem sollen Regeln her, wie Bitcoin-Geschäfte versteuert werden sollen und welche Rechtsform für rein digitale Unternehmen gelten sollen, denn auch hier gibt es bisher nichts Konkretes.
Konfliktpotential herrscht auf EU-Ebene. Datenschutz, oft als großer Vorteil der Blockchain gesehen, wird hier auf anderer Ebene zum Problem. Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ ist in Artikel 17 der Datenschutz Grundverordnung festgehalten und gibt jedem EU-Bürger das Recht, digitale Informationen unter bestimmten Bedingungen nachträglich aus dem Netz löschen zu lassen oder zu verändern. Bei Blockchains, die eigentlich nicht nachträglich veränderbar sind, wäre das unmöglich. Nur nachträglich editierbare Blockchains wären also legitim.
Sophie Beaucamp spricht im Interview mit Der Kontext über Regulierungen zu Blockchains: