Internationales Recht
Internstionales Recht/Völkerrecht ist ein Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die das Verhältnis der souveränen Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen regelt. Es wird nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt, sondern ist von der Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. Völkerrecht entsteht durch Verträge (Abkommen, Konventionen, Pakte etc.), die sich mit der Anerkennung fremder Staatsgebiete, Beschränkung kriegerischer Handlungen, dem diplomatischen Austausch und Verkehr, der Schlichtung von Streitigkeiten, Fragen des internationalen Handels etc. beschäftigen.
Sowohl bei der Bundeszentrale politische Bildung und beim UN Informationszentrum sind ausführliche Informationen zu finden.