{'de': 'Geheimdienste'}
Fast jeder Staat unterhält einen oder mehrere Geheimdienste (oder Nachrichtendienste), um Informationen über die außen-, innen- und sicherheitspolitische Lage zu sammeln und auszuwerten. Die Informationsbeschaffung erfolgt dabei heimlich, z.B. durch Informanten (V-Personen), Agenten, Observationen oder (elektronische) Überwachungsmaßnahmen. Diese Informationen werden dann der jeweiligen Regierung zur Verfügung gestellt.
\nIn Deutschland gibt es drei Geheimdienste des Bundes: Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist für das Ausland zuständig, das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV) für das Inland und der Militärische Abschirmdienst (MAD) für die Bundeswehr. Darüber hinaus hat jedes Bundesland ein Landesamt für Verfassungsschutz. Die Befugnisse und die Kontrolle der Geheimdienste sind von Staat zu Staat sehr unterschiedlich ausgestaltet.
\nIm Zeitalter der Digitalisierung hat die elektronische Aufklärung enorm an Bedeutung gewonnen. Besonders tun sich hier die US-amerikanische National Security Agency (NSA) und das britische Government Communications Headquarters (GCHQ) hervor. Geheimdienste befreundeter oder verbündeter Staaten tauschen ihre Erkenntnisse aus. Am bekanntesten ist die „Five eyes“ genannte Kooperation von Nachrichtendiensten der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands.
Staatliche Überwachung\nErfolge staatlicher Überwachung\nWeitere Interviewteile mit Martin Schallbruch
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