{'de': 'Ausgeklammerte Bereiche'}
Oft wird der Wunsch nach ausgeklammerten Bereichen laut. In der Verhandlungssprache nennt man eine Aufstellung von ausgeklammerten Bereichen „Negativlisten“. Auf der EU-Seite wurde lange diskutiert, ob man mit Negativlisten in die TTIP-Verhandlungen gehen soll, denn sie sind untypisch und bergen viele Gefahren. Grund: Bei Negativlisten gibt es zwar einerseits die klar vordefinierten Tabus, andererseits aber auch den unendlich großen Rest. Dieser Rest würde automatisch in den Geltungsbereich von TTIP fallen. Das betrifft ebenso Punkte, die man in der Negativliste vergessen hatte, oder die sich erst ergeben.
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\nDer Gegenentwurf wären „Positivlisten“. Sie beinhalten nur jene Bereiche, die der Vertrag einschließen soll. Das soll böse Überraschungen verhindern, falls ein Punkt auf der Negativliste vergessen wurde. Während die USA erprobt darin sind, mit Negativlisten zu verhandeln, ist die EU Positivlisten gewöhnt. Letztlich entschied man sich für einen Mix aus beidem. Ausdrücklich ausgeklammert ist beispielsweise der audiovisuelle Kulturbereich. Nicht vertraglich festgehalten, aber fortlaufend von beiden Seiten beteuert wird auch, dass geltende Standards nicht herabgesetzt werden, da beide Seiten weiterhin für ihre Regulierungen verantwortlich sein wollen.
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\nPetra Pinzler über das Verhandeln mit Listen:
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