{'de': 'Nutzungsbedingungen'}
Wer etwas kauft, muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers akzeptieren, offline wie online. Auf Websiten, in denen es eine Form von Mitgliedschaft gibt, muss der Nutzer immer den Nutzungsbedingungen des Anbieters zustimmen. Diese Nutzungsbedingungen sind eine Art von AGB. Nutzungsbedingungen sind oft sehr lang und nicht sehr verständlich – Juristensprache eben. Viele Anbieter erstellen sehr weitreichende Nutzungsbedingungen. So lässt sich zum Beispiel Facebook von seinen Nutzern eine „nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz)“ einräumen.
\nMeistens gehört auch eine Datenschutz-Einwilligung zu den Nutzungsbedingungen. In einer solchen Datenschutz-Einwilligung ist geregelt, welche Daten der Anbieter erhebt, wie lange er sie speichert und was er mit ihnen machen darf, beispielsweise an Dritte weitergeben. Solche Datenschutz-Einwilligungen gehen in der Regel (weit) über gesetzliche Datenschutzbestimmungen hinaus.
\nIm deutschen Recht ist geregelt, dass jeder Anbieter von Waren oder Dienstleistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert und seinen Kunden diese zugänglich macht. Dabei sind die Anforderungen an die Inhalte der AGBs recht genau geregelt. Wer dagegen verstößt riskiert von Anwälten abgemahnt zu werden.
Einwilligung in Nutzerdatenverarbeitung \nWeitere Interviewteile von Lukas Mezger
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