{'de': 'Datenschutzrecht'}
Datenschutz gibt vereinfacht gesagt jedem Menschen das Recht selbst darüber zu entscheiden, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. In der Politik spricht man in diesem Zusammenhang von informationeller Selbstbestimmung – was ein Grundrecht ist. Das Datenschutzrecht soll den Einzelnen davor schützen, dass seine persönlichen Daten unerlaubt und/oder missbräuchlich verarbeitet werden, etwa durch Unternehmen oder den Staat selbst. In Deutschland sind diese Fragen im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, das als eines der weitreichendsten Datenschutzgesetze gilt. Ab dem 25. Mai 2018 gilt darüber hinaus die Datenschutzgrundverordnung der EU – sie ersetzt das seit 1995 geltende „Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“. In der Datenschutzgrundverordnung wird geregelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen – also welche Daten wie lange und für welchen Zweck gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der neuen Richtlinie ging eine vier Jahre lange Debatte voraus, insgesamt gab es 3.500 Änderungsanträge bezüglich des Vorschlags der EU Kommission. Bis heute gibt es Kritik von verschiedenen Seiten. Datenschützer meinen, dass Bürgerrechte nicht ausreichend geschützt würden, Unternehmenslobbyisten sagen, dass die Einschränkungen für Unternehmen zu groß wären.
\nDas Verständnis von Datenschutz und Privatsphäre ist von Land zu Land unterschiedlich, was sich auch in den jeweiligen Datenschutzgesetzen spiegelt. Am stärksten ausgeprägt ist das Datenschutzrecht in Europa, in China hingegen nur sehr schwach.
Gesetze zum Schutz des Einzelnen\nDas Datenschutzgesetz\nAusnahmen vom Datenschutzgesetz\nWeitere Interviewteile von Lukas Mezger
'}Das Europäische Parlament über die Datenschutzgrundverordnung.\nDer Text der Datenschutzgrundverordnung.
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