{'de': 'Verwaltung'}
Staat und Bürger stehen in einem wechselseitigen Verhältnis, beide haben Rechte und Pflichten. Damit der Staat weiß, welche Leistung er wem gegenüber erbringen muss und wer ihm wie viel Steuern und Abgaben schuldet, erhebt er Daten von seiner Bevölkerung: Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Zahl der Kinder, Höhe des Einkommens, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Daten sind für die Verwaltung des Staates unverzichtbar. In Datenschutzgesetzen wird geregelt, wie diese Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen bzw. welche anderen Behörden darauf Zugriff haben. Die Steuererklärung ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Staat immer mehr Daten elektronisch erhebt: Seit 2005 müssen (fast) alle Steuerpflichtigen in Deutschland ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Behördliche Dienstleistungen sollen nach und nach elektronisch bereitgestellt werden. Im europäischen Vergleich ist Deutschland beim Thema E-Government eher ein Nachzügler.
\nDurch die elektronische Verarbeitung von Daten wird viel Transparenz geschaffen – wodurch das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung steigt. Die Umsetzung für einen großen Staat mit etwa 90 Millionen Bürgern wie in Deutschland ist komplexer als in kleinen Staaten. Dazu kommt, dass der Anspruch der Deutschen an die Sicherheit höher ist als in anderen Ländern, wodurch der Anspruch an die verwendeten Systeme besonders hoch ist.
Die Rolle von E-Government\nWeitere Interviewteile mit Martin Schallbruch
'}Ein Vergleich des IPIMA Instituts über eGoverment.\nDas Bundesministerium des Inneren über eGovernment.
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