{'de': 'EU Blue Card'}
Für Hochqualifizierte aus Drittstaaten erleichtert die EU Blue Card das Visumverfahren und das Aufenthaltsrecht. In Deutschland trat das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU 2012 in Kraft. Den Aufenthaltstitel der EU Blue Card vergeben zurzeit 25 EU-Mitgliedsstaaten. Sein Zweck liegt in der Anwerbung von Akademikern. Sie erhalten bis zu sechsmonatige Visa, um in Deutschland Arbeitsstellen zu finden. Besonders für dringend gebrauchte Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie für Ärzte besteht ein erleichterter Arbeitsmarktzugang. Voraussetzung für die Karte ist ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von 50.800 Euro, bei den „Mangelberufen“ reichen 39.624 Euro. Die EU Blue Card gilt für bis zu vier Jahre und kann anschließend in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Auch die Familienmitglieder von Inhabern einer EU Blue Card können in Deutschland leben und uneingeschränkt arbeiten.
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\nAm 30. Juni 2017 besaßen 36.436 Menschen in Deutschland die EU Blue Card. 16.814 Ausländer waren ehemalige Inhaber der Karte und lebten nun mit einer Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik. Ausländische Fachkräfte sind begehrt, im Januar 2018 waren 1,1 Millionen Stellen in deutschen Unternehmen unbesetzt. Dennoch sei die Suche nach passenden Kandidaten gerade für mittelständische Unternehmen außerhalb der EU schwierig, gesteht Holger Bonin, Wirtschaftsforscher am Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit, in der FAZ ein. „Keine Frage: Die Blaue Karte wird bislang nicht sehr stark genutzt“, sagt er. Als Hürde nennt er auch die deutsche Sprache. Allerdings liegt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern bei der Vergabe der EU Blue Card weit vorn: Rund 95 Prozent aller EU-weit ausgegebenen Karten im Jahr 2016 stellten deutsche Behörden aus. Auch ein Vergleich der letzten Jahre zeigt, dass die Vergabe steigt.
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