Deutsches Recht
Der rechtliche Umgang mit Geflüchteten ist in Deutschland im Grundgesetz und im Verwaltungsrecht geregelt. Das Grundgesetz gibt nach Artikel 16a Ausländern das Grundrecht, bei politischer Verfolgung Asyl zu erhalten. Mit dem Asylgesetz und dem Aufenthaltsgesetz legte der Bundestag weitere Einzelheiten bezüglich Migration und Geflüchteten fest. Das Asylgesetz ermöglicht Asylsuchenden neben politischer Verfolgung auch die Bedrohung ernsthaften Schadens im Herkunftsland als Fluchtgrund anzuführen. Diese Personen erhalten subsidiären Schutz. Mit dem Aufenthaltsgesetz erließ der Bundestag zudem ein nationales Abschiebungsverbot, wenn Betroffene aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das deutsche Asylrecht geht damit über die Genfer Flüchtlingskonvention hinaus.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Migranten aus Drittstaaten, die in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sind auch im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Wollen sie in Deutschland arbeiten oder studieren, müssen sie vor Anreise ein Visum dafür beantragen. Staatsangehörige aus bestimmten Ländern wie Australien oder den USA können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Anreise einholen. Für Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) entfällt diese Pflicht: Für sie gilt das Freizügigkeitsgesetz.
Die Süddeutsche erklärt im Video, wie ein Asylverfahren in Deutschland abläuft.