EU-Recht
Selten sind sich die 27 EU-Mitgliedstaaten einig, vor allem das Thema Zuwanderung hat die Union tief gespalten. Um Herausforderungen auf europäischer Ebene einheitlich zu regeln, gelten Richtlinien und Verordnungen. Sie bilden das EU-Recht.
EU-Verordnungen sind europäische Gesetze, die verbindlich und unmittelbar in allen beteiligten Mitgliedstaaten gelten. EU-Richtlinien hingegen müssen zunächst in den einzelnen Mitgliedstaaten angenommen und danach in nationalstaatliche Vorschriften umgewandelt werden. Sie geben den äußeren Rahmen vor, innerhalb dessen sich die Mitglieder bewegen können. Sie setzen Standards und machen Vorgaben.
Beispiel Abschiebung: Eine Änderung der EU-Richtlinien im Jahr 2017 hat auch die deutsche Rückkehrpolitik beeinflusst. Die sogenannte Rückführungsrichtlinie verpflichtet nun die EU-Staaten, den Aufenthaltsstatus eines Flüchtlings eindeutig zu klären und ihm oder ihr im Falle einer Ablehnung des Asylantrags 30 Tage Zeit zu geben, um das Land freiwillig zu verlassen, bevor eine Abschiebung erfolgt. Vorher lag das im Ermessen des Staates, die Abschiebung konnte auch nach einem Tag durchgeführt werden. Nationalstaatliche Gerichte und der Europäische Gerichtshof überprüfen die einheitliche Auslegung der Richtlinien.
Einzelne Richtlinien wie die erwähnte Rückführungsrichtlinie sind in Deutschland föderal organisiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft zwar die Asylanträge zunächst zentral auf Bundesebene, die freiwillige oder zwangsweise Ausreise eines Flüchtlings wird dann aber vom jeweiligen Bundesland organisiert – faktisch gibt es also keine „deutsche Rückkehrpolitik“.
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