Schleuser
Viele Flüchtlinge legen ihr Leben in die Hände von Schleusern, um in Sicherheit und Wohlstand für sich und die eigene Familie ein besseres Leben zu finden. Die illegale Grenzüberschreitung ist wegen der Abriegelung vieler Grenzen oft die einzige Möglichkeit, um in einem Land Asyl zu beantragen – auch in Europa. Das für die Einreise in die EU nötige Visum kann in Krisenregionen oft nicht beantragt werden, diplomatische Vertretungen sind meist geschlossen. Zudem braucht es für ein Schengen-Visum den Nachweis, sich während des Aufenthalts selbst versorgen zu können.
Bei hoher Nachfrage, wie etwa im Jahr 2015, steigen auch die Preise für Schleusungen. Seit der Schließung der Grenzen auf der Balkanroute im Frühjahr 2016 fliehen wieder vermehrt Menschen über das Mittelmeer oder versuchen ihr Glück, versteckt über die Grenzen zu gelangen. Die Methoden der Schlepper sind oft mit großen Gefahren verbunden. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt, dass bei der Überquerung der Sahara mit LKWs oder Pick-ups jährlich 15.000 Menschen verschwinden. Viele fallen von der Ladefläche und sterben in der Wüste. Auch die Fahrt über das Mittelmeer ist gefährlich, 3.116 Menschen ertranken 2017 laut Zahlen der IOM. 71 Geflüchtete erstickten bei ihrer Schleusung von Ungarn nach Österreich in einem LKW.
Die Bundespolizei fasste nach Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) 2017 allein in Mitteldeutschland 168 Schleuser und griff 632 Geschleuste auf. Die Tatverdächtigen sollen eine große Anzahl an Menschen mit LKWs über die Balkanroute nach Deutschland gebracht haben. Schleuser erhalten in Deutschland mehrmonatige bis mehrjährige Haftstrafen, wenn sie für Geld oder andere Vorteile Menschen ins Land bringen. Auch Aktivisten, die mehrere Flüchtlinge oder wiederholt geschleust haben, machen sich strafbar.
Wenn Aktivisten einen Flüchtling einmalig über die Grenze bringen und von der Polizei aufgegriffen werden, ist diese dazu verpflichtet Anzeige wegen Beihilfe zur illegalen Einreise zu erstatten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält eine darauf folgende Klage bei Aktivisten jedoch für wenig wahrscheinlich. „Wenn überhaupt, muss man dann mit einer milden Strafe wie einer Geldbuße rechnen”, lautet die Einschätzung des DAV.