Gastarbeiter
Gastarbeiter kamen in der Zeit des Wirtschaftswunders zu Tausenden nach Deutschland, um den Mangel an Arbeitskräften auszugleichen. Dabei ist das Wort „Gastarbeiter” widersprüchlich: Schließlich arbeitet ein Gast für gewöhnlich nicht und geht nach seinem Besuch wieder nach Hause. Dennoch ist der Begriff für die Beschreibung dieser Entwicklung gebräuchlich. Deutschland schloss ab 1955 eine Reihe von Abkommen mit den Ländern Italien, Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien ab, um Arbeiter anzuwerben. 1973 reagierte die Politik auf die Ölkrise jedoch mit einem Anwerbestopp. Auch heute regeln EU-Staaten den Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt selbst. In Deutschland dürfen Asylsuchende in der Regel in den ersten vier Jahren nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde arbeiten. Gesetzliche Einschränkungen erschweren einen Arbeitsantritt.
Zwischen 1949 und 2009 kamen die meisten der ausländischen Arbeiter aus der Türkei, gefolgt von Italien, Polen und Südostasien. Insgesamt arbeiteten in diesen Jahren durchschnittlich über 1,7 Millionen Migranten in Deutschland. Mittlerweile hat sich diese Zahl vergrößert. 2016 arbeiteten 3,1 Millionen Ausländer in Deutschland. Werden Menschen der zweiten Generation hinzugezählt, arbeiteten sogar 8,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund 2016 in der Bundesrepublik. Insgesamt standen 93 Prozent der erwerbsfähigen Migranten der 1. und 2. Generation in Lohn und Brot. Im Vergleich war der Anteil der Erwerbstätigen von der erwerbsfähigen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund 2016 nur um wenige Prozentpunkte höher, nämlich 96,6 Prozent.