{'de': 'Gender-
Unterdrückung'}
Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung oder Vergewaltigung sind für viele Menschen Anlass zur Flucht. Die persönliche Verfolgung aufgrund sexueller Ausrichtung oder Identität stellt in Deutschland seit der Umsetzung einer EU-Richtlinie im Jahr 2005 einen Grund dar, Asyl zu erhalten. Für Menschen mit solchen Fluchtgründen stehen geschulte Sonderbeauftragte zur Verfügung. 2016 erhielten 18.782 Menschen aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung eine Anerkennung als Flüchtling. Die Herkunftsländer: Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Somalia, Iran, Ägypten. Besonders Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist laut den Vereinten Nationen eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Sie schätzen, dass eine von drei Frauen in ihrem Leben körperlichen oder sexuellen Missbrauch erfährt.
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